Der Bundestag verabschiedet das Verjährungsgesetz (25.3.1965)

Der Bundestag verabschiedet das Verjährungsgesetz (25.3.1965)

Podcast - ZeitZeichen | 25.03.2020 | Dauer: 00:14:27 | SR 2 - Heiner Wember

Themen

Dass Mörder heute ihr Leben lang fürchten müssen, doch noch gefasst und überführt zu werden, hängt auch mit den Verbrechen der Nationalsozialisten zusammen. Denn ursprünglich galt auch für Mord in der Bundesrepublik Deutschland eine Verjährungsfrist: 20 Jahre. Doch als 1965 klar wurde, dass viele Mörder aus der NS-Zeit noch frei herumliefen, kam es zu massivem Druck aus dem Ausland, und die DDR agitierte gegen die angebliche „faschistische“ Bundesrepublik. Es folgte 1965 eine Bundestagsdebatte ohne Fraktionszwang, in der am Ende eine Verlängerung um vier Jahre beschlossen wurde. Später wurde die Verjährungsfrist für Mord ganz aufgehoben, so dass NS-Straftäter bis heute verfolgt werden können. Seitdem auch der Dienst in Wachmannschaften von Vernichtungslagern höchstrichterlich als Beihilfe zum Mord angesehen wird, können bis heute noch ehemalige Wachmänner vor Gericht gestellt werden. Und Mörder, die erst in der Bundesrepublik ihre Straftaten begingen, können durch den Wegfall der Verjährungsfrist ebenso verfolgt werden, auch wenn ihre Taten schon lange zurück liegen. Zum Beispiel mit neuen Beweismitteln wie DNA-Proben.

Artikel mit anderen teilen

ARTIKEL VERSENDEN

Leider ist beim Senden der Nachricht ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es noch einmal.
Klicken Sie bitte das Mikrofon an.
Vielen Dank f�r Ihre Nachricht, sie wurde erfolgreich gesendet.