Die Patentanmeldung für einen Büstenhalter (03.09.1891)
Podcast - ZeitZeichen | 03.09.2021 | Dauer: 00:13:31 | SR 2 - Steffi Tenhaven
Themen
Die Corona-Pandemie geht uns nicht nur auf die Nerven, sondern auch an die Wäsche. Im Zuge des Lockdowns verzichteten viele Frauen im Homeoffice auf das Tragen eines Büstenhalters oder stiegen um auf bequeme Modelle ohne Bügel und Spitze. Das Wohl der weiblichen Brust lag bereits Hugo Schindler am Herzen. Der Tüftler aus Böhmen machte sich Ende des 19. Jahrhunderts Gedanken dazu, wie eine Stütze für die weibliche Brust beschaffen sein sollte; als komfortable Alternative zum einengenden Korsett. Er konstruierte einen "Brusthalter", der aus einem Gürtel mit Bändern besteht, an dem zwei Rundkappen befestigt sind. Am 3. September 1891 meldete der Miederfabrikant seine Erfindung beim "Eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum" in der Schweiz zum Patent an. Einen Stammplatz an der weiblichen Brust konnte sich dieses BH-Modell nicht erobern.