Das Gesetz zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbaus wird verabschiedet (11.11.1971)
Podcast - ZeitZeichen | 11.11.2021 | Dauer: 00:14:21 | SR 2 - Martina Meißner
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Es ging vor allem um den sozialen Wohnungsbau, als der Bundestag am 11. November 1971 das "Gesetz zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbaus" verabschiedete. Der allgemeinen Entwicklung entsprechend wurden die Einkommens-grenzen der Familien erhöht, die eine Sozialwohnung in Anspruch nehmen durften. Außerdem wurden die Bindungsfristen für Sozialwohnungen verlängert. Bauherren, die die öffentlichen Mittel vor Ablauf der vereinbarten Fristen zurückzahlten, mussten fortan die Wohnungen zehn statt bisher nur fünf Jahre an Familien mit geringem Einkommen vermieten. Im Laufe der Jahre sind die Einkommensgrenzen ständig der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst worden. Bindungsfristen wurden mal verlängert, mal verkürzt und zahlreiche neue Bestimmungen eingeführt. Aktuell ist aber immer noch die Forderung des damaligen Wohnungsbauministers Lauritz Lauritzen: "Wer die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt beseitigen will, der muss mehr Wohnungen bauen."