Preußen führt die allgemeine Schulpflicht ein (28.9.1717)
Podcast - ZeitZeichen | 28.09.2022 | Dauer: 00:13:31 | SR 2 - Steffi Tenhaven
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"Ab in die Schule!" seit genau 305 Jahren hören Kinder diesen Satz beinahe täglich. Damals führte Preußen die allgemeine Schulpflicht ein. Es war ein Meilenstein in der deutschen Bildungsgeschichte. Am 28. September 1717 verordnet Friedrich Wilhelm I., König in Preußen, "allergnaedigst und ernstlich" die Schulpflicht für seine Länder. Alle Fünf- bis Zwölfjährigen sollen die Schule besuchen, Jungen wie Mädchen; im Winter täglich und im Sommer, wenn Kinder als Arbeitskräfte in der Landwirtschaft benötigt werden, wenigstens ein- bis zweimal die Woche. Der "Soldatenkönig" erhofft sich folgsame Untertanen. Eine breit angelegte Bildungsoffensive hat der Herrscher nicht im Sinn; Geld für den Neubau von Schulen und die Ausbildung von Lehrern fließt nicht. Und so zeigt die Anordnung des Königs wenig Wirkung. Der Aufbau eines Bildungssystems, den sich später auch sein Sohn, Friedrich der Große, auf seine Fahne schreibt, erweist sich als zäher Prozess. Heute ist die gesetzliche Schulpflicht im Grundgesetz verankert.