Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde wird verabschiedet (12.04.2001)

Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde wird verabschiedet (12.04.2001)

Podcast - ZeitZeichen | 12.04.2021 | Dauer: 00:14:19 | SR 2 - Daniela Wakonigg

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Als im Jahr 2000 ein Kind durch die Beißattacke von Kampfhunden stirbt, fühlt sich die Politik zum Handeln genötigt. Am 12. April 2001 beschließt der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde. Das Gesetz beinhaltet ein bundesweites Zucht- und Importverbot für bestimmte Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Viele Hunde, die diesen Rassen angehören, landen nun im Tierheim. Halter und Züchter sogenannter Listenhunde fühlen sich und ihre Tiere zu Unrecht gebrandmarkt und gegängelt. Umso mehr als die Länder eine Flut von uneinheitlichen Regeln schaffen. In einigen Bundesländern werden für Listenhunde hohe Steuern erhoben, in anderen gibt es „Wesens-Tests“. Nicht mal in der Frage, welche Hunderassen eigentlich gefährlich sind, ist man sich länderübergreifend einig. Ob es überhaupt sinnvoll ist, Tiere bestimmter Rassen pauschal als gefährlich einzustufen, daran zweifeln viele Hundeexperten. Das Problem, so die Experten, hänge meistens eher am oberen Ende der Leine.

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