Das saarländische Justizministerium zeigt sich offen für eine Reform des Strafrechts beim sogenannten Schwarzfahren. Laut einer Sprecherin des Ministeriums müssten zwar die zivilrechtlichen Ansprüche der jeweiligen Verkehrsunternehmen beachtet werden. Allerdings bräuchte es zumindest bei erstmaligen Tätern nicht zwingend das Strafrecht.
Stattdessen könnten Mittel des Ordnungswidrigkeitsrechts genutzt werden. Entsprechenden Initiativen, zum Beispiel aus dem Bundesrat, stehe das Ministerium grundsätzlich offen gegenüber.
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