Das Gesetz über die Bezüge von Bundestagsabgeordneten wird verkündet (15.6.1950)

Das Gesetz über die Bezüge von Bundestagsabgeordneten wird verkündet (15.6.1950)

Podcast - ZeitZeichen | 15.06.2020 | Dauer: 00:14:26 | SR 2 - Martina Meißner

Themen

Selbstbediener, Raffzähne, Abzocker: So bald es um die sogenannten Diäten von Bundestagsabgeordneten geht, wird heftig debattiert. Das war bereits 1950 so. Laut Grundgesetz haben die Abgeordneten "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Derzeit sind das 10.083,47 Euro im Monat. Dazu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.418, 09 Euro und eine Netzkarte für die Deutsche Bahn. Im Jahr 1950 sah das so aus: 600 Mark Aufwandsentschädigung, 30 Mark Tagegeld für jede Bundestagssitzung, dazu 200 Mark Pauschale für das Wahlkreisbüro plus 200 Mark für das Auto und freie Fahrt mit der Bahn. Und alles steuerfrei. "Abgeordneter zu sein, ist nun endgültig zu einem lohnenden Beruf geworden", kommentierte "Der Spiegel". Zum Vergleich: Ein Stahlarbeiter verdiente damals 250 Mark im Monat.

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