Das Land Berlin erkennt die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts an (10.2.2006)

Das Land Berlin erkennt die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts an (10.2.2006)

Podcast - ZeitZeichen | 10.02.2021 | Dauer: 00:14:23 | SR 2 - Anja und Doris Arp

Themen

Sie lieben den stillen Winkel und stehen doch immer wieder öffentlich zwischen Achtung und Ächtung. Zeugen Jehovas gelten als freundliche, friedfertige Leute. Sie gelten aber auch als Sekte, die die Bibel wörtlich nimmt, den Staat als Werk Satans bezeichnet und ihre Mitglieder unter Druck setzt. Jahrzehnte haben die Zeugen juristisch um ihre öffentliche Anerkennung gerungen. 2006 wurden sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Eine formale Anerkennung, keine ihres Glaubens. Als letztes Bundesland hat 2017 NRW der Anerkennung zugestimmt. Die damit verbundenen Rechte haben die Zeugen in keinem Bundesland je in Anspruch genommen. Staats- und Politikferne sind ihre Gründungsgrundsätze seit 1870. Doch die Kritik wird weltweit lauter. Es geht vor allem um das Kontaktverbot, das über Aussteiger verhängt wird. Ein Gericht in Zürich hat in diesem Jahr die Kritik für zulässig erklärt. Dem Petitionsausschuss Baden-Württemberg liegt ein Verfahren wegen Betrugs bei der Körperschafts-Anerkennung vor. Im stillen Winkel weht ein rauer Wind.

Artikel mit anderen teilen

ARTIKEL VERSENDEN

Leider ist beim Senden der Nachricht ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es noch einmal.
Klicken Sie bitte das Mikrofon an.
Vielen Dank f�r Ihre Nachricht, sie wurde erfolgreich gesendet.