Hitlers "Nacht- und Nebel-Erlass" tritt in Kraft (07.12.1941)
Hitlers "Nacht- und Nebel-Erlass" tritt in Kraft (07.12.1941)
Podcast - ZeitZeichen | 07.12.2021 | Dauer: 00:14:16 | SR 2 - Von Thomas Pfaff
Themen
Adolf Hitler persönlich ordnet am 7.Dezember 1941 an, dass festgenommene Widerstandskämpfer und Nazigegner aus den besetzten Gebieten im Westen heimlich in ein Gefängnis in Deutschland abtransportiert werden wenn sie nicht vor Ort sofort zum Tod verurteilt werden können. Dem "Führer" ist die im Westen zuständige Militärjustiz "viel zu umständlich". Und so verschwinden mindestens 6639 Menschen bis zum Kriegsende spurlos. Angehörige werden gezielt über ihr Schicksal im Unklaren gelassen - so soll eine maximale Abschreckungswirkung erzielt werden. Die "NN"-Häftlinge werden in geheime Straflager wie das "Stalag Esterwegen" gebracht und dort oft ohne jedes Gerichtsverfahren - eingesperrt. Viele erleben das Ende des Krieges nicht. In den Nürnberger Prozessen wird der "Nacht- und Nebel-Erlass" nach dem Krieg unter die Verbrechen gegen die Menschheit eingestuft. Dennoch nehmen sich viele spätere Diktaturen etwa die südamerikanischen in Argentinien, Chile oder Uruguay das Naziverbrechen zum Vorbild.
Weitere Informationen zum Umgang mit Podcasts finden Sie hier
Anzeige & Lesbarkeit
Textgröße: 100 %
Kontrast: Normal
Wollen Sie SR.de wirklich verlassen?
Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb solltet Ihr bei diesen Anbietern besonders auf Eure persönlichen Daten achten.
Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Ihr theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würdet. Außerdem solltet Ihr die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.
Wollen Sie SR.de wirklich verlassen?
Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb solltet Ihr bei diesen Anbietern besonders auf Eure persönlichen Daten achten.
Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Ihr theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würdet. Außerdem solltet Ihr die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.