Der Bundestag verabschiedet Tierschutzgesetz (21.06.1972)

Der Bundestag verabschiedet Tierschutzgesetz (21.06.1972)

Podcast - ZeitZeichen | 21.06.2022 | Dauer: 00:14:30 | SR 2 - Daniela Wakonigg

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"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." So lautet der Grundsatz des 1972 verabschiedeten deutschen Tierschutzgesetzes. Doch darüber, was ein "vernünftiger Grund" ist, gehen die Meinungen auseinander. Das Verhältnis Mensch–Tier ist kompliziert. Einerseits widerspricht es unserem moralischen Kompass, Tieren Leid zuzufügen, andererseits betrachten wir es als normal, sie zu schlachten, an ihnen Experimente durchzuführen oder sie nach qualvollen Schönheitsidealen zu züchten. Der Spagat zwischen ethischen Grundsatzüberlegungen einerseits sowie ökonomischen und menschlichen Interessen andererseits begleitet die Diskussion um den Tierschutz im Recht seit ihrem Beginn im 19. Jahrhundert. Seit 2002 steht der Tierschutz in Deutschland sogar als Staatsziel im Grundgesetz. Doch helfen tut Tieren dies in der Praxis nicht unbedingt. Verstöße gegen den Tierschutz bleiben sogar nicht selten ohne Konsequenzen, weil rechtliche Konstruktionen das Eintreten Dritter für den Schutz der Tiere erschweren.

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