Neue Einreisebestimmungen: Französischer Unternehmer ist verunsichert
Audio | 01.03.2021 | Dauer: 00:03:27 | SR 3 - Lena Schmidtke
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Das französische Département Moselle ist nun Virusvariantengebiet. Ab Dienstag gelten deshalb besondere Auflagen für die Einreise nach Deutschland. Zwar soll es keine Grenzkontrollen geben, aber Testkontrollen. Denn beim Grenzübertritt muss man einen negativen Coronatest vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Pendler ist das ganz schön aufwendig und auch für die Arbeitgeber. So klagt zum Beispiel ein französischer Unternehmer aus Kleinblittersdorf darüber, dass er nicht weiß, wie er die neuen Bestimmungen mit seinen 50 Mitarbeitenden umsetzen soll.
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