Völklinger OB Tautz will gegen Altersobergrenze für Amtsträger klagen

Völklinger OB Tautz will gegen Altersobergrenze für Amtsträger klagen

Audio | 03.02.2026 | Dauer: 00:02:26 | SR 3 - Emil Mura

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Wer im Saarland das Amt eines Bürgermeisters, Oberbürgermeisters oder Landrats bekleiden will, der darf nicht älter als 67 Jahre sein. Dagegen will der Völklinger Oberbürgermeister Stephan Tautz nun juristisch vorgehen. Denn ändert sich nichts, endet seine Amtszeit schon 2027 – und damit nach drei statt nach zehn Jahren.

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