Schlagwort: Haftstrafe

Skulptur der Justitia in einem Gerichtsgebäude

Audio | 10.09.2024 | Länge: 00:01:04 | SR 3 - (c) SR Nach Messerangriff: Täter zu Haftstrafe mit S...

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 26-jährigen Syrer wegen versuchten Totschlags zu einer langen Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.

Foto: Simone Blaß im Studio

Video | 10.09.2024 | Länge: 00:15:04 | SR Fernsehen - (c) SR SR info - 21.45 Uhr (10.09.2024)

Die Themen der Sendung im Überblick: Aktionstag der ZF-Beschäftigten in Saarbrücken, Neue Kriterien für Leistungsnachweise an saarländischen Schulen, Plädoyers im Prozess um Messerstecherei im Saarbrücker Bürgerpark.

Foto: Oberlandesgericht Koblenz

Video | 01.07.2024 | Länge: 00:00:31 | SR.de - (c) SR Yeboah-Prozess: Bundesanwaltschaft plädiert f...

Im Yeboah-Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz hat die Anklage eine Haftstrafe von 6,5 Jahren gefordert. Das Plädoyer der Verteidigung steht noch aus. Dem Angeklagten Peter St. wird vorgeworfen, den Yeboah-Täter in seinen Plänen bestärkt zu haben.

Foto: Joachim Weyand im Studio

Video | 04.04.2024 | Länge: 00:36:18 | SR Fernsehen - (c) SR aktueller bericht (04.04.2024)

Die drei Top-Themen der Sendung: Konservativer Kurs findet an der Basis der Saar-CDU Anklang, Schmidt-Küchen investiert in Türkismühle, Immer mehr Menschen im Saarland wohnungslos.

Eingangsbereich zum Gebäude des Landgerichts Saarbrücken

Audio | 06.03.2024 | Länge: 00:00:45 | SR 3 - Thomas Gerber Wegen Totschlags: 36-jähriger Bischmisheimer ...

Das Saarbrücker Landgericht hat einen Mann aus Bischmisheim zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seinen Vermieter im Herbst vergangenen Jahres brutal getötet hatte.

Foto: Gerichtssaal

Video | 26.09.2023 | Länge: 00:00:31 | SR.de - Barbara Spitzer Verteidiger plädieren auf 4,5 Jahre Haft für ...

Im Yeboah-Prozess vor dem Koblenzer Landgericht hat die Verteidigung eine Haftstrafe von 4,5 Jahren für ihren Mandanten beantragt. Zur Begründung hieß es, der Angeklagte Peter S. sei bei dem Anschlag eher ein Mitläufer gewesen.