Die Landesregierung hat - wie angekündigt - die Coronaverordnung vom 28. Dezember angepasst und verlängert. Nötig geworden ist eine Anpassung unter anderem, weil das Oberverwaltungsgericht der Einzelhandelskette Woolworth am 29. Dezember recht gegeben hat, weil sie sich von der 2G Regeln im Einzelhandel benachteiligt fühlte. Was die veränderte Verordnung alles beinhaltet und was weiterhin gilt, das erläutert SR-Reporter Oliver Buchholz im Studiogespräch.
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