Gedient wird gleich - gewählt wird später. Mit 18 zum Wählen noch zu jung?

Gedient wird gleich - gewählt wird später. Mit 18 zum Wählen noch zu jung?

Audio | 22.09.1965 | Dauer: 01:00:51 | - Axel Buchholz

Themen

In der Bundesrepublik darf man 1965 erst mit 21 Jahren wählen. Zur Bundeswehr muss man jedoch schon mit 18. Ist der Unterschied zwischen Wahlalter und Einberufungsalter richtig oder falsch? Sollte man mit 18 wahlberechtigt sein? Was meinen die Hörerinnen und Hörer dazu? Das erfährt Moderator Axel Buchholz in dieser “Funkdiskussion per Telefon”. Außerdem gibt es zu dem Thema Interviews mit den Politikern Manfred Luda (CDU), Hans-Dietrich Genscher (FDP) und Karl Wienand (SPD) sowie dem Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums und einem Psychologen.

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