Rundfunkanstalten rufen Bundesverfassungsgericht an

Rundfunkanstalten rufen Bundesverfassungsgericht an

Video | 19.11.2024 | Dauer: 00:01:13 | SR.de - (c) SR

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In der Debatte um die Anpassung des Rundfunkbeitrags wenden sich die ARD und das ZDF an das Bundesverfassungsgericht. Grund ist das bisherige Fehlen eines Finanzierungsstaatsvertrags der Bundesländer. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) warnt, dass ohne die nötigen Mittel der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet sei. Ziel der Beschwerde ist es, eine Beitragsanpassung gerichtlich durchzusetzen.

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