Recht auf Entschädigungsfonds jetzt auch gesetzlich verankert

Recht auf Entschädigungsfonds jetzt auch gesetzlich verankert

Video | 16.09.2026 | Dauer: 00:01:04 | SR.de - (c) SR

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Seit 2023 können Opfer extremistischer und terroristischer Gewalttaten im Saarland Entschädigungen aus einem Fonds beantragen. Seit heute ist dieses Recht auch gesetzlich verankert. Der Landtag stimmte mit Mehrheit von SPD- und CDU-Fraktion für den Entschädigungsfonds.

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