Das Reichshaftpflichtgesetz wird verabschiedet (7.6.1871)

Das Reichshaftpflichtgesetz wird verabschiedet (7.6.1871)

Podcast - ZeitZeichen | 07.06.2021 | Dauer: 00:14:20 | SR 2 - Martina Meißner

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Mitte des 19. Jahrhunderts wuchs der industrielle Sektor in Deutschland rasant. Vor allem im Ruhrgebiet wurde eine Fabrik nach der anderen gegründet. Die zunehmende Technisierung der Betriebe brachte für die Arbeitnehmer erhebliche Gefahren, und die Zahl der Unfälle stieg immens an. Arbeitsunfähigkeit als Folge eines erlittenen Arbeitsunfalls zog in der Regel die Kündigung und damit Armut nach sich. Große Hoffnung setzten die Beschäftigten auf das Reichshaftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871. Allerdings regelte es nur den Schadensersatz für bestimmte Betriebe und zwar "die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken etcetera herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen". Und für einen Entschädigungsanspruch musste die Schuld des Unternehmers vom Arbeitnehmer nachgewiesen werden. Reichskanzler Otto von Bismarck erkannte die Unzulänglichkeiten des Gesetzes und forderte eine öffentlich-rechtliche Unfallversicherung, die unabhängig von der Verschuldensfrage den Betroffenen eine Entschädigung bot. Diese gesetzliche Unfallversicherung ist bis heute Teil der Sozialversicherung in Deutschland.

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