Die erste Eherechtsreform wird verkündet (14.6.1976)
Podcast - ZeitZeichen | 14.06.2021 | Dauer: 00:14:26 | SR 2 - Irene Geuer
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Manchmal ist es so: Die große Liebe erweist sich als endlich, die Partnerschaft als ein Irrtum. Bis 1976 galt: Das muss einer oder eine schuld sein. Das "böswillige" Verlassen der Ehe bedeutete, weder das Sorgerecht für die Kinder, geschweige denn eine Unterhaltszahlung zu bekommen. Die sozialliberale Koalition wollte dies bereits 1969 ändern. Aber das Eherecht zu reformieren, dauerte bis 1976. Das neue Recht sollte nicht strafen, sondern dafür sorgen, dass Eheleute sich mit größtmöglicher Fairness scheiden lassen konnten. Rechtlich wurde dies so festgelegt. Viele Ehen gehen trotz dessen bis heute nicht auf faire Weise auseinander. Aber das hat andere Gründe.