Mehr Beratungen wegen drohender Stromsperren im Saarland

Mehr Beratungen wegen drohender Stromsperren im Saarland

Audio | 07.09.2026 | Dauer: 00:00:57 | SR.de - Silke Kiefer

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Wenn Strom- oder Gaskunden ihre Rechnungen nicht bezahlen, dürfen die Unternehmen die Versorgung grundsätzlich irgendwann einstellen. Doch dafür gibt es strenge gesetzliche Vorgaben. Nach §41f des Energiewirtschaftsgesetzes muss der Versorger die Betroffenen zum Beispiel "einfach und verständlich" über mögliche Hinderungsgründe für eine Sperre informieren.

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