Landesregierung unbesorgt wegen Umwidmung von Corona-Sondervermögen

Landesregierung unbesorgt wegen Umwidmung von Corona-Sondervermögen

Audio | 15.11.2023 | Dauer: 00:00:34 | SR 3 - (c) Janek Böffel

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Das Corona-Sondervermögen darf nicht für den Klima- und Transformationsfonds genutzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt. Die saarländische Landesregierung erwartet dadurch für das Saar-Sondervermögen keine Folgen.

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