Überstunden aus Luxemburg müssen doch versteuert werden

Überstunden aus Luxemburg müssen doch versteuert werden

Audio | 05.04.2024 | Dauer: 00:00:41 | SR 3 - René Henkgen

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Steuerfrei bleiben Überstunden für deutsche Grenzpendler, die in Luxemburg arbeiten, solange der Betrag den Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr nicht übersteigt. Das bestätigte das Finanzamt Trier dem SR. Manche Versicherungen wie die Pflegeversicherung, können demnach auch angerechnet werden und den Steuerfreibetrag erhöhen. Grund für die Besteuerung der Überstunden in Deutschland ist eine Vereinbarung, die im Zusammenhang mit dem deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen Anfang des Jahres in Kraft getreten ist.

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